Gaswarnanlagen –
sicherer Schutz vor einer kaum wahrnehmbaren Gefahr
Stationäre Gaswarnanlagen kontrollieren den Messort zuverlässig und schnell und erhöhen so die Sicherheit, ohne dass zusätzliche personalintensive Kontrollen durchgeführt werden. In vielen Bereichen von Industrie und Forschung werden Gase produziert, verwendet oder gelagert. Gefahren können schon von sehr kleinen Gasmengen ausgehen, die vom Menschen nicht unmittelbar bemerkt werden. Zum Schutz von Mensch, Umwelt und Produktion besteht die Verpflichtung, mögliche Gefahren durch giftige oder brennbare Gase zu vermeiden oder abzuwenden. Das beinhaltet eine ständige Kontrolle der Gaskonzentration in der Luft.
Schnelle Warnung minimiert Gefahr und Schaden
Eine stationäre Gaswarnanlage erhöht die Sicherheit dadurch, dass sie den Messort zuverlässig, schnell und ständig kontrolliert. Kostenintensive Kontrollen, die von geschultem Personal durchgeführt werden müssen, können eingespart werden. Bei Gaswarngeräten handelt es sich um Präzisionsgeräte, die von hierzu befähigten Personen installiert und in Betrieb gesetzt werden müssen. Die Anforderungen an das Betriebsverhalten und die Prüfverfahren von Gaswarngeräten sind in der DIN-Norm 6653 Teil 2 geregelt.
Funktionsweise der Gaswarnanlagen
Überschreitet die gemessene Gaskonzentration einen Grenzwert, zeigt die Gaswarnanlage einen Alarm an. Die Gaswarnanlage kann an die jeweilige Anforderung der geschlossenen Warnsysteme flexibel angepasst werden. Das normierte Messsignal wird ausgegeben und kann zur Aufzeichnung und Dokumentation genutzt werden.
Typische Aktionen der Gaswarnanlagen:
Explosive Gase
- 20 % Untere Explosionsgrenze (UEG)
- optische Anzeige im Raum
- akustische Anzeige im Raum
- Einschalten der Zwangsbelüftungsanlage
- 40 % Untere Explosionsgrenze (UEG)
- optische und akustische Anzeige im Flur vor
dem betroffenen Bereich - Abschaltung von Magnetventilen für den Raum
- Weiterleitung der Meldung zu einer Sicherheitszentrale
Toxische Gase
- 25 % Mittlere Arbeitsplatzkonzentration (MAK)
- optische Anzeige im Raum
- akustische Anzeige im Raum
- Einschalten der Zwangsbelüftungs- und Filteranlage
- 50 % Mittlere Arbeitsplatzkonzentration (MAK)
- optische und akustische Anzeige im Flur vor
dem betroffenen Bereich - Abschaltung der Magnetventile unmittelbar
vor dem jeweiligen Raum oder im Raum - Einschalten der Zwangsbelüftungs- und Filteranlage
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GASWARNANLAGEN
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Immer da im Einsatz, wo die Gefahr sich schnell ausbreitender Brände besteht.FEINSPRÜHANLAGEN
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