Türfeststellanlagen:
Selbstschließende Türen in Brandwänden
Die wirksamste Maßnahme des vorbeugenden baulichen Brandschutzes ist das Abschottungsprinzip. Aus diesem Grund finden wir in allen Landesbauordnungen konkrete Forderungen zur Errichtung von Brandwänden und feuerbeständigen Wänden. Nach Baurecht (DIBt und DIN) werden Verschlüsse von Öffnungen in Brandwänden als Feuerschutzabschlüsse bezeichnet. Für diese gilt: „Feuerschutzabschlüsse müssen selbstschließend sein“ (siehe DIN 18262, DIN 18272 und DIN 18263). Betriebsmäßig geöffnete Türen müssen durch eine Türfeststellanlageim Brandfall automatisch geschlossen werden.
Bauarten von Türfeststellanlagen
Eine Türfeststellanlage besteht aus Brandmelder, Auslösevorrichtung, Feststellvorrichtung und Energieversorgung.
Brandmelder und Auslösevorrichtung können im sogenannten Rauch- bzw. Thermoschalter kombiniert werden. Im Brandfall wird die Feststellvorrichtung von diesem Schalter angesteuert und die Brandschutztür schließt automatisch. Diese Anlagen können ohne Brandmeldeanlage eigenständig betrieben werden. Sie sind kostengünstig und mit geringem Installationsaufwand zu realisieren.
Bei einer vorhandenen Brandmeldeanlage oder einer Gaswarnanlage kann eine Brand- und Raucherkennung durch deren automatische Melder erfolgen. Die Ansteuerung der Feststellvorrichtung erfolgt dann durch die Brandmeldezentrale.
G&S Brandschutz verfügt über eine Vielzahl DIBt-zugelassener Türfeststellvorrichtungen für alle wichtigen Tür- und Torsysteme. Durch eine Eignungsprüfung ist die Erfüllung der Anforderungen für eine Türfeststellanlage nachzuweisen. Die Eignungsprüfung wird vom VdS (Verband der Schadensversicherer) durchgeführt. Es werden grundsätzlich nur komplette Rauchschaltanlagen (Feststellanlagen) geprüft.
Es genügt nicht, wenn nur ein Teil der Türfeststellanlage DIBt-zugelassen ist. Alle systemzugehörigen Teile müssen zusammen geprüft und zugelassen werden.
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